Die Europäische Union hat mit der Verordnung (EU) 2023/988 über die allgemeine Produktsicherheit (General Product Safety Regulation, GPSR) einen neuen Rechtsrahmen geschaffen, der seit dem 13. Dezember 2024 in allen Mitgliedstaaten unmittelbar gilt. Diese Verordnung ersetzt die bisherige EU-Produktsicherheitsrichtlinie 2001/95/EG und zielt darauf ab, ein hohes Maß an Verbrauchersicherheit zu gewährleisten.
Produktsicherheitsverordnung (GPSR): Was Unternehmer jetzt wissen müssen
Lesezeit: 2 Minuten
Geltungsbereich der GPSR
Die GPSR betrifft alle Verbraucherprodukte, die auf dem europäischen Markt bereitgestellt werden, einschließlich neuer, gebrauchter, reparierter oder wiederaufbereiteter Waren. Ausgenommen sind unter anderem Arzneimittel, Lebensmittel und lebende Pflanzen und Tiere. Auch Produkte, die ursprünglich für den gewerblichen Gebrauch bestimmt sind, fallen unter die Verordnung, wenn sie vernünftigerweise von Verbrauchern genutzt werden könnten.
Pflichten der Wirtschaftsakteure
Die GPSR definiert klare Verantwortlichkeiten für verschiedene Akteure entlang der Lieferkette:
Sie müssen sicherstellen, dass ihre Produkte den Sicherheitsanforderungen entsprechen, eine Risikoanalyse durchführen und technische Unterlagen erstellen. Zudem sind sie verpflichtet, ihre Produkte eindeutig zu kennzeichnen und Gebrauchsanweisungen sowie Sicherheitsinformationen bereitzustellen.
Sie sind dafür verantwortlich, dass die vom Hersteller erstellten technischen Unterlagen und Risikoanalysen vorliegen und den Anforderungen entsprechen. Zudem müssen sie sicherstellen, dass ihre Kontaktdaten auf dem Produkt angegeben sind.
Händler müssen überprüfen, ob die Produkte die erforderlichen Kennzeichnungen und Dokumentationen aufweisen und dürfen nur sichere Produkte auf dem Markt bereitstellen.
Besondere Anforderungen für den Online-Handel
Für den Online-Handel bringt die GPSR erweiterte Informationspflichten mit sich. Anbieter müssen sicherstellen, dass Verbraucher bereits vor dem Kauf alle relevanten Informationen erhalten, einschließlich:
- Herstellerinformationen: Name, eingetragener Handelsname oder -marke sowie Kontaktinformationen.
- Produktidentifikation: Eindeutige Kennzeichnung des Produkts, einschließlich Abbildung und spezifischer Identifikationsmerkmale.
- Warnhinweise und Sicherheitsinformationen: Diese müssen in der Sprache des jeweiligen Mitgliedstaates bereitgestellt werden, in dem das Produkt angeboten wird.
Konsequenzen bei Nichteinhaltung
Die Nichteinhaltung der GPSR kann zu erheblichen rechtlichen Konsequenzen führen, einschließlich Bußgeldern und Haftungsansprüchen. Zudem kann das Inverkehrbringen unsicherer Produkte zu Reputationsschäden und Vertrauensverlust bei den Kunden führen.
Empfehlungen für Unternehmer
Unternehmer sollten ihre internen Prozesse und Produktangebote überprüfen, um sicherzustellen, dass sie den Anforderungen der GPSR entsprechen. Dazu gehört die Durchführung von Risikoanalysen, die Aktualisierung technischer Dokumentationen und die Schulung des Personals hinsichtlich der neuen Pflichten. Zudem ist es ratsam, sich über branchenspezifische Leitfäden und Schulungen zu informieren, um eine vollständige Compliance zu gewährleisten.
Fazit
Die neue Produktsicherheitsverordnung stellt erhöhte Anforderungen an die Sicherheit von Verbraucherprodukten und die Transparenz entlang der Lieferkette. Unternehmer sind gut beraten, sich frühzeitig mit den neuen Regelungen vertraut zu machen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um den gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen und das Vertrauen ihrer Kunden zu sichern.
Für weiterführende Informationen und häufig gestellte Fragen zur neuen Produktsicherheitsverordnung (GPSR) stehen Ihnen die Industrie- und Handelskammern sowie Fachverbände zur Verfügung.
Informationen:
Zentralverband deutsches Handwerk