Barrierefreiheit für Webshops und Webseiten wird ab 2025 verpflichtend

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2 Frauen kaufen im barrierefreien Onlineshop
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Corporate WebsiteMagentoE-Commerce / Online-ShopBarrierefreiheitTYPO3
Autor: Achim Wagner

Barrierefreiheit von Webseiten und Onlineshops wird zum 28.05.2025 zur Pflicht für Betreiber. Was Barrierefreiheit bedeutet, wie diese messbar ist und welche Anforderungen an Webshops und Webseiten gestellt werden, haben wir in diesem Artikel kurz zusammengefasst.

Barrierefreiheit im Onlineshop und auf Webseiten

Sinnvoll ist es für Unternehmen, bereits frühzeitig aktiv zu werden und auf einen barrierefreien Onlineshop und Webseiten umzustellen. Sie leisten mit einem barrierefreien Online-Angebot nicht nur einen wichtigen Beitrag zum Allgemeinwohl, sie können auch neue Kunden gewinnen.

Alle Maßnahmen, die wir in diesem Artikel vorstellen, ermöglichen die barrierefreie Nutzung von Webseiten und unterstützen die Suchmaschinenoptimierung. Google wird barrierefreie Webauftritte künftig mit einem besseren organischen Ranking honorieren. 

Barrierefrei: Das sind die vier wichtigsten WCAG-Kriterien

Der weltweite Standard für barrierefreie Webseiten, und damit auch für Onlineshops, sind die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG). Um einen Webauftritt barrierefrei zu gestalten, sollen inhaltliche sowie optische Kriterien erfüllt werden.

Eine benutzerfreundliche Sprache ist hier beispielsweise für viele Internetnutzer sehr wichtig.  Menschen mit Beeinträchtigung fällt es oft schwer, komplexe Inhalte zu verstehen. Allerdings haben auch viele junge oder ältere Menschen Schwierigkeiten, komplexe Informationen und lange Sätze zu verstehen.
Den vier Grundprinzipien der WCAG sind dreizehn Richtlinien zugeordnet. Sie enthalten Ziele für die Erstellung barrierefreier Webinhalte. Weiter gibt es siebenundachtzig untergeordnete Erfolgskriterien, die konkrete Handlungsempfehlungen geben, wie Barrierefreiheit richtig umgesetzt werden kann. 
Aus den WCAG-Richtlinien gehen vier besonders wichtige Kriterien für Barrierefreiheit hervor, die wir kurz vorstellen möchten:

1. Wahrnehmbarkeit

  • einfach verständliche Texte und Inhalte
  • einfache und kurze Sätze
  • wenige Fremdwörter nutzen
  • verschachtelte Satzstrukturen vermeiden
  • gut lesbarer Schriftarten verwenden
  • Schriftgröße mindestens 15 – 16 Pixel
  • ausreichender Kontrast zwischen Text und Hintergrund
  • Bilder und Grafiken zur Unterstützung der Informationen anbieten
  • Webseiten sollten auf bis zu 200% zoomfähig sein
  • alle Inhalte des Internetangebotes müssen vom Nutzer wahrnehmbar sein

2. Bedienbarkeit

Blinde Menschen und Menschen mit motorischen Einschränkungen bedienen Webseiten und Onlineshops vollständig mit einer Tatstatur oder anderen Hilfsmitteln. Die Struktur des Internetangebotes sollte also intuitiv aufgebaut sein. Eine einfache und klare Navigation erleichtert die Nutzung.

  • das komplette Angebot sollte per Tatstatur bedienbar sein
  • Nutzer sollten ausreichend Zeit haben, Inhalte zu lesen und zu verstehen
  • keine Inhalte einbinden, die Reaktionen auslösen können, wie beispielsweise blinkende Bilder
  • Klare Navigationsstruktur, einfacher Zugang zu allen Inhalten, optimierte Suche
  • Inhalte sollen schnell zu finden sein und es soll bestimmbar sein, wo sich diese befinden
  • neben der Tastatur sollten weitere Eingabearten nutzbar sein oder die Bedienung parallel funktionieren
  • einwandfreies responsive Design
  • Benutzerschnittstelle muss bedienbar sein

Weiterhin gilt, dass nicht nur das Frontend, also die Benutzeroberfläche, klar strukturiert sein soll. Auch der hinterlegte Quellcode muss eine sinnvolle Reihenfolge haben. So können beispielsweise Screenreader die Inhalte besser auslesen. Alle Bilder und Grafiken sollten für Screenreader auch mit Alternativtext versehen sein. Überschriften, Buttons, Links und Interaktionsfelder müssen im Code entsprechend gekennzeichnet sein.

3. Verständlichkeit

Alle Informationen, Funktionen, Navigation und somit die Bedienung der Webseiten und des Onlineshops müssen einfach verständlich sein.

  • Inhalte sollen leicht lesbar und einfach verständlich sein
  • die Struktur des Internetangebotes soll vorhersehbar sein
  • die Navigation entspricht den Erwartungen der Nutzer
  • Nutzer erkennen bei Eingaben, ob diese fehlerfrei oder fehlerhaft sind
  • verständliche Bedienung der Benutzerschnittstelle
  • Sprachausgabe von Linktexten, Titeln oder Bildbeschreibungen
  • Audiodeskription für Videoinhalte

4. Robustheit

Die Inhalte von Webseiten und Onlineshops sollen robust sein. Das bedeutet, dass sie von unterschiedlichen Besuchergruppen richtig verwendet und interpretiert werden können.

Die Inhalte sollen mit aktuellen und auch zukünftig erwartbaren Assistenzsystemen kompatibel sein. Die technische Basis soll solide sein und mit schnellen Ladezeiten auf allen Endgeräten funktionieren. Es darf nicht vorkommen, dass Benutzer erst zahlreiche Fehler korrigieren müssen, bevor sie Inhalte des Angebotes erkennen und nutzen können.
 

Europäische Richtlinien für Barrierefreiheit bei Webseiten

Bereits 2016 wurden von der Europäischen Union auf Basis der WCAG-Kriterien Rechtsvorschriften zur Barrierefreiheit erlassen, die seit 2021 mit EU-weiter Gültigkeit in Kraft sind.

Öffentliche Stellen wurden hier bereits verpflichtet, ab spätestens September 2020 die Anforderungen an barrierefreie Webseiten auch in der mobilen Ansicht sicherzustellen.

Konformität von Webseiten nach den WCAG-Kriterien

Ob Webseiten oder ein Onlineshop gemäß den WCAG-Kriterien konform aufgesetzt sind, bemisst sich nach verschiedenen Erfolgskriterien, die erfüllt sein müssen. Sie werden in die drei Konformitätsstufen A, AA und AAA eingeteilt. Es gilt hier ganz einfach: Je mehr der siebenundachtzig Erfolgskriterien in einem Webauftritt erfüllt sind, je höher ist die Konformitätsstufe.

Fazit

Es ist absehbar, dass Ihre Unternehmens-Webseiten und Ihr Onlineshop in nicht mehr ferner Zukunft den Anforderungen der Barrierefreiheit entsprechen müssen. Von der Anpassung des Webangebotes auf uneingeschränkte barrierefreie Nutzung profitieren Unternehmen direkt durch ein verbessertes Ranking bei Google oder anderen Suchmaschinen. Auch die Zahl der Besucher wird wachsen. Sie können neue Kunden gewinnen. 

Wer früh die neuen Anforderungen umsetzt und nicht bis 2025 wartet, profitiert auch frühzeitig von den genannten Mehrwerten. Und vermeidet, zum Ende der Anpassungsfrist bei kompetenten Digitalagenturen auf einer langen Warteliste zu landen.

Unser erfahrenes Experten-Team hilft Ihnen gern bei der Umsetzung Ihres Projektes. Vereinbaren Sie jetzt einen Beratungstermin und planen Sie die erforderlichen Anpassungen mit uns.

Christian Backhaus

Experte zu diesem Artikel:

Christian Backhaus